Vorwort
Die pädagogische Arbeit der Pädagogischen Hilfen Schurr (PHS) stützt sich auf systemische und lösungsorientierte Ansätze, die mit Hilfe situationsorientierter Ansätze erarbeitet und bearbeitet werden. Daher eröffnet sich mit den Hilfsangeboten der„Sozialpädagogischen Familienhilfe“ ein breit gefächertes Aufgabengebiet mit vielfältigen Wegen zur Problembewältigung. Nur durch die Mitarbeit aller betroffenen Personen ist ein erfolgreicher Hilfeverlauf zugewährleisten und Erfolg sicher zu stellen.
Zielgruppe und Arbeitsgrundlage
Die rechtlichen Grundlagen der Sozialpädagogischen Familienhilfe ergeben sich aus § 31 SGB VIII.
Zitat:
"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Zitatende
Die Sozialpädagogische Familienhilfe kann in allen Familien eingesetzt werden, die sich in Krisen und/oder belastenden Situationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind.
Des Weiteren kann die Sozialpädagogische Familienhilfe andere pädagogische Erziehungshilfen ergänzen. Der Einsatz der sozialpädagogischen Familienhilfe geschieht in Kernfamilien, Stieffamilien und Ein-Eltern-Familien. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl.
Denkbare Bedarfslage von sozialpädagogischer Familienhilfe:
Besondere Notlagen von Eltern und Kindern, welche aus vielseitigen Ursachen entstanden sein können.
Drohende Vernachlässigung oder Misshandlung
Überforderung der/des Erziehungsberechtigten
Suchtprobleme eines Familienmitglieds
Partnerschaftsprobleme/Ehekrise
Wiedereingliederung eines Familienmitglieds
Hilfestellung im Familiensystem
Hilfe bei Eingliederung in ein neues soziales Umfeld
Anhaltspunkte für Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern oder Jugendlichen
Vorarbeit der Rückführung von Kindern und Jugendlichen
Geburt eines Kindes
Schulische Probleme
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Begriff aus der Kinder- und Jugendhilfe. Sie hat ihre Grundlage in §31 SGB VIII und gehört zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff.) Das Angebot richtet sich an Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in für sie belastende Familiensituationen stehen und einen aktuellen Unterstützungsbedarf haben.
Das Zusammenleben von Eltern und Kindern obliegt einer ständigen Dynamik. Sowohl die Anforderungen als auch die Ansprüche an die Eltern und sich selbst werden immer größer. Somit kommen manchmal Eltern an ihre eigenen Grenzen, suchen Orientierung, fühlen sich verunsichert und / oder überfordert. Pädagogische Hilfen Schurr unterstützt bei:
konkretisieren von Problemen und Aktivierung vorhandener Ressourcen
Vernetzung von Hilfsangeboten (Schule, Tagesstätte, Ausbildung, Schuldnerberatung, Therapeuten, etc.)
der Suche nach einem geeigneten Betreuungsangebot für ihre Kinder
Beratung in schwierigen Erziehungssituationen und Unterstützung bei der Erarbeitung von alternativen und nachhaltigen Lösungsmöglichkeiten